Eine kompetente und ausführliche Beratung, die auf Ihre Bedürfnisse abgestimmt ist, ist für uns die Voraussetzung für eine individuelle Versorgung.
Wir beraten Sie …
- bei Eintritt der Pflegebedürftigkeit
- zu Leistungsansprüchen und Kostenklärung bei Pflegekassen, Krankenkassen und Sozialämtern
- in Fragen zum Betreuungsrecht und häuslichen Versorgung
- in Fragen zur Tages-, Nacht- und Kurzzeitpflege sowie zur Heimunterbringung
- zur Schulung pflegender Angehöriger
- über Entlastungsangebote für pflegende Angehörige
- zur Begleitung Sterbender und zur Betreuung der Angehörigen
- zur Prävention bei drohender Verwahrlosung
- Beratungsbesuch bei Geldleistungsempfängern (nach §37 Abs. 3 SGB XI)
Wir unterstützen Sie …
- bei der Antragstellung für Pflegegeld, der Verhinderungspflege
- bei der Antragsstellung zur Kostenübernahme bei Sozialhilfeträger (Sozialamt).
- bei den zusätzlichen Betreuungsleistungen
- bei der Auswahl von Pflegehilfsmitteln
- bei der bedarfsgerechten Gestaltung Ihrer Wohnung
- bei der Entlastung Ihrer pflegenden Angehörigen
Daher bieten wir Ihnen gerne ein detailliertes Beratungsgespräch an.
Übersicht über die Pflegegrade
Pflegegrad 1 | Geringe Beeinträchtigung der Selbständigkeit |
Pflegegrad 2 | Erhebliche Beeinträchtigung der Selbständigkeit |
Pflegegrad 3 | Schwere Beeinträchtigung der Selbständigkeit |
Pflegegrad 4 | Schwerste Beeinträchtigung der Selbständigkeit |
Pflegegrad 5 | Schwerste Beeinträchtigung der Selbständigkeit mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung |